Downloads | English        Suche:  
Datenschutz in der Schweiz

Mit den heute vorhandenen Technologien ist es ohne grossen Aufwand möglich, Personendaten zu sammeln, zu ordnen, auszuwerten und zu verbreiten. Nicht nur im Internet, sondern auch in Unternehmungen und Verwaltungen entstehen damit riesige Datenmengen, die nach einer gezielten Auswertung rufen. Ziel dieses Vorgehens ist das Aufspüren von Regeln und Mustern bzw. statistischen Auffälligkeiten (Data Mining). Mit den gesammelten Daten lassen sich bspw. Gewohnheitsmuster, Kaufverhalten oder Kundenprofile erstellen. Damit werden neue Informationen über Personen geschaffen, die vor der Auswertung noch gar nicht existierten. Der Wert dieser erzeugten Personeninformationen kann für Unternehmungen, die individuell angepasste Werbebotschaften, Kaufempfehlungen oder dergleichen ihren Kunden zukommen lassen wollen, sehr hoch sein.

Den wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmungen steht der Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Personen gegenüber. Gemäss geltendem Gesetz (Datenschutzgesetz [DSG] und Datenschutzverordnung [VDSG]) dürfen Personendaten nur bearbeitet werden, sofern diese rechtmässig beschafft wurden, die Bearbeitung nach Treu und Glauben erfolgt und verhältnismässig ist. Seit 1. Januar 2008 ist der Inhaber der Datensammlung verpflichtet, die betroffene Person über die Beschaffung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen aktiv zu informieren.

Ebenfalls seit 1. Januar 2008 müssen Privatpersonen Datensammlungen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeauftragten anmelden, wenn regelmässig besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden, oder regelmässig Personendaten an Dritte bekannt gegeben werden. Diese Meldepflicht gilt selbst dann, wenn die betroffene Person über die Datenbearbeitung informiert ist. Die Datensammlungen müssen angemeldet werden, bevor sie eröffnet werden.

Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist. Die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Wer Personendaten bearbeitet, hat sich über deren Richtigkeit zu vergewissern. Weiter müssen Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden.

Die Rechte der betroffenen Personen müssen gewahrt bleiben. Jede Person kann grundsätzlich vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden und woher die Daten stammen. Sie hat ferner ein Recht auf Berichtigung und kann die Sperrung bzw. Löschung der Personendaten verlangen. Besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile dürfen nicht ohne Einwilligung bzw. ohne Vorliegen eines gesetzlich vorgesehenen Rechtfertigungsgrundes Dritten bekannt gegeben werden.

Personendaten dürfen nicht ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dadurch die Persönlichkeit der betroffenen Personen schwerwiegend gefährdet würde, namentlich weil eine Gesetzgebung fehlt, die einen angemessenen Schutz gewährleistet (der Datenschutzbeauftragte führt eine entsprechende Liste). Wer Personendaten (ohne Einwilligung der betroffenen Person im Einzelfall) in ein Land übermitteln will, in dem ein angemessener Datenschutz fehlt, muss den Datenschutzbeauftragten in der Regel über hinreichende (vertragliche) Schutzmassnahmen informieren. Werden Personendaten (rechtmässig) im Internet publiziert oder innerhalb von Konzerngesellschaften übermittelt, welche hinreichenden Datenschutzregeln unterstehen, so gilt dies nicht als Übermittlung ins Ausland.

Weitere Informationen: www.edoeb.admin.ch (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter).

Abgrenzungsvereinbarung Abmahnung Access ADSL/ ADSL2+ AGB Bund alternative FDA Fernmeldedienstanbieter Analoge Verbreitung Anlagen der alternativen FDA Anschlussebene Anschlussnetz Anschlusszentrale Anwalt Anwälte Anwaltskanzlei Anwendbares Recht Arbeitsteilung Audiovisuelle Mediendienste Audiovisueller Dienst Aufhebung Konzessionen Fernmeldedienste Aufschaltverfügungen (Art. 60 RTVG) Backbone (Internet Backbone) Back-Sourcing BAKOM Bandbreite Battle of forms Beratungsdienstleistungen Bit Bit/s Bitrate Bitstream Access Bitstrom Bluetooth Breitbandnetz Breitbandnetz Breitbandzugang ComCom Compilation Computer Computerprogramme Content Content Provider CUG-Sprachdienste Datenanschluss Datenbank Datendienstangebot Datendienste Datennetz Datennetz Internetprotokoll (IP) Datensammlung Datenschutzrecht Design Designschutz Digital Rights Management Digital Subscriber Line Access Multiplexer (DSLAM) Digitale Verbreitung Digitalisierung Disk Disposal Diskriminierungsverbot Domain Name Domain Namen Domainnamen Doppelader-Metallleitung Download Downloading (URG 10) Downstream DRM DSL DSLAM DSLAM DVB-H EDGE EDV Einheitskonzession Einstweiliger Rechtsschutz elektronische Kommunikationsnetze Elektronischer Geschäftsverkehr Empfangsgebühren Endgeräte Entbündelung Entbündelung der letzten Meile Enthaltene Leistungen Evaluation Exklusivlizenz FDA Fernebene Fernsehsendung Festnetzanschluss Fiber to the curb (FTTC) Firstsourcing FMG FMG-Revision Frequenzblock Frequenzen (Zugangsrechte) Frequenzplattform (Bitrate) Full Access Funkkonzessionen Garantiedauer Gebrauchslizenz Gebührenanteil Gebührensplitting Geistiges Eigentum Generalunternehmer Gerichtsstand Gesetz Gewerblicher Rechtsschutz Glasfaser GPRS Haftung Hardware Kauf Hauptverteiler Horizontale Regulierung Hosting HotSpot HSCSD HSDPA IC ICCAN ICT-Infrastruktur IGE Immaterialgüterrecht Immaterialgüterrechte Individualkommunikation Insourcing Backsourcing Institut für geistiges Eigentum Intasking Interkonnektion Internationale Ebene Internet Provider Internet-Adresse IP Rights IP-Technologie IPTV ISDN ISP IT-Outsourcing Kabelkanalisation Kabelverzweiger (KVZ) Kernnetz Knotenzentrale Kollokation Konsumentenschutz Konzentration des Leistungsauftrages Konzepte Konzessionspflicht Konzessionspflichtige Programme Kopierschutz (DRM) Kupferkabel Leistungsauftrag Letzte Meile Letzte Meile Lizenz Lizenz und Kauf Lizenzarten Lizenzbeteiligung Lizenzvertrag Markbeherrschung Marke Marktbeherrschende Anbieterin Marktzugang Massenkommunikation Medienstrafrecht Metatag Metatags Mietleitung Mobiltelefonie Modem Mp3 (MP3 file, Midi-File, Midi-Format, Dateiformat) Muliplex Multiplexer (DSLAM) NAFZ Netzstruktur Internet Newsourcing Öffentliche Sprachtelefonie OMPI (WIPO) Online Musiktauschbörse Outdoor-DSLAM Outsourcing P2P Parametrisierung Patentanwalt Patentanwälte Private Veranstalter Privater Gebrauch Provider (Service Provider) Public domain Publizistisch relevanter Programmrundfunk Quellcode Radio und TV Radioprogramm Realisierungsdienstleistungen Recht auf kostenlosen Zugang Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rechtsmittel Rechtsübergang (Übertragung, Übertragungsvereinbarung) Regionalebene Regionalnetz Release Release Management Remote Access Resourcing Revision des Radio- und Fernmeldegesetzes Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste Royality Royalties (Tantieme Tantiemen) RTVG RTVG-Revision Rücktrittsrecht Rundfunk Rundfunkveranstalter Satellitenfernsehen Schneller Bitstrom-Zugang Schnittstellen Schutz vor Spam Schweizer Rundfunkmarkt SDSL Senderecht Sendeunternehmen Sendung Service Level Agreement Service public (Grundversorgung) Shared Line Access SLA Software Software Escrow Software Lizenz Speicherung von Daten Spezifikation SRG Strafrechtlicher Rechtsschutz (Strafrecht, Busse, Gefängnis, Gewerbsmässigkeit) Streaming Streaming Support und Pflege von Software Tarifierung Tauschbörse Technologieneutral Teilnehmeranschluss Telefon- und Datendienstangebot Telefonanschluss Telefondienst Telefonnetz Telekommunikation Traffic Transition Management Transitzentrale Transportnetz (IP-Netz BBCS) Transsourcing Transtasking Triple Play Übertragungsregeln UBI UMTS Unlauterer Wettbewerb Unterlizenz (Lizenz, Sublizenz, exklusive Lizenz, ausschliessliche Lizenz, einfache Lizenz) Update Updaten Updates Upload Uploading Uploads Upstream Urheberrecht UVEK VDSL Verbreitung über Leitungen Verbreitungsinfrastrukturen Verbreitungskapazitäten Verbreitungsleistungen Verbreitungsrecht Verrechnen von Teilnehmeranschlüssen des Festnetzes Vertikale Regulierung Vertreter (Bevollmächtigter) Voice over IP (Internet-Telefonie, DSL Telefonie) Vorsorgliche Massnahme Wap (Wireless Application Protocol) Wartungsverpflichtung web'n'walk Webseite Website Werbeordnung Wettbewerbsrecht (UWG, Kartellrecht) WiMAX W-LAN Zugang Zugang zu Frequenzen und Kabel Zugangsrechte (Frequenzen) Zwangsvollstreckung (Schuldbetreibung Konkurs Betreibung SchKG) Spezialist im Markenrecht, Spezialist im Designrecht, Spezialist im Patentrecht, Spezialist im Urheberrecht, Spezialist ICT Recht

E-mail | Seite drucken