E-Commerce in der Schweiz
Internet ist grundsätzlich den Schranken der jeweiligen nationalen Rechtsordnung unterworfen.
Unternehmen, die über E-Commerce Geschäfte mit EU-Bürgern abwickeln, müssen insbesondere die einschlägigen EU-Richtlinien und entsprechende nationale Regelnungen beachten. Dazu gehören in erster Linie Datenschutzvorschriften, Vorschriften bezüglich des Vertragsschlusses über Internet, Vorgaben zu Widerruf und Rücktritt beim Abschluss von Geschäften über Internet, besondere Vorschriften bei der Verwendung von AGB im E-Commerce sowie Vorgaben betreffend Kennzeichnung des Anbieters (Impressum) und der Produkte und Dienstleistungen.
Nur sehr wenige Bestimmungen im Schweizerischen Recht regeln ausdrücklich internetspezifische Sachverhalte. Unternehmen, die im Bereich E-Commerce tätig sind, müssen viele unterschiedliche Gesetze und Verordnungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten beachten. Das sind zum Beispiel das Datenschutzgesetz (DSG), das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Obligationenrecht (OR), das Urheberrechtsgesetz (URG), das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES), das Markenschutzgesetz (MSchG), die Preisbekanntgabeverordnung (PBV), das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG), die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) oder auch das Gerichtsstandsgesetz (GestG) und das Strafgesetzbuch (StGB) usw.
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Darin werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise unabdingbar, seine Identität offenzulegen, einen Kundendienst anzugeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend zu bestätigen. Der Bundesrat setzt die Gesetzesanpassungen per 1. April 2012 in Kraft. Einzig die Bestimmung über missbräuchliche Geschäftsbedingungen tritt erst per 1. Juli 2012 in Kraft. Damit haben die von dieser Neuerung betroffenen Unternehmen insgesamt ein Jahr Zeit, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und den neuen Gesetzesanforderungen anzupassen.
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